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Die Kenntnis der Lage, Größe und Topologie von Objekten ist nicht nur eine Voraussetzung für die Planung, Durchführung und Dokumentation von Bau-, Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen, sondern auch eine Grundlage für die Verwaltung und Bewirtschaftung der Liegenschaften während ihrer Nutzungsphase. Die Baufachlichen Richtlinien Vermessung (BFR) beschreiben diese Leistungen und legen einen einheitlichen Standard für die Erfassung und Dokumentation des Bestandes in den Liegenschaften des Bundes fest. Damit wird ein Standard geschaffen, der eine gleichbleibende Qualität der erfassten Daten gewährleistet und den Austausch, die Vergleichbarkeit sowie die Lesbarkeit der Daten garantiert. Unser Büro hat diese Richtlinien übernommen und umgesetzt und gewährleistet mit entsprechender Software die Ausarbeitung der Daten und somit die Übergabe im EDBS-Format. |
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