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Flächenberechnung nach DIN 277

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Flächenberechnung nach DIN 277

Flächenberechnung nach DIN 277

Nach DIN Vorschrift vermessen

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Die Norm DIN 277 befasst sich mit der Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten von Bauwerken im Hochbau. Sie legt außerdem die Methodik zur Berechnung der Grundflächen von Bauwerken, Wohnungen oder anderen Räumen fest. Die berechneten Flächen werden dabei in verschiedene Kategorien eingeteilt. Dabei stellt die Grundfläche die Gesamtheit der Flächen eines Gebäudes dar und gliedert sich in Konstruktionsflächen und in die Nettoraumflächen. Letzteres wiederum beinhaltet Nutzflächen, Verkehrsflächen und Technikflächen. Die Wohnflächen sind innerhalb der Nutzflächen definiert und beinhaltet alle Räume, die für Wohnzwecke genutzt werden. Weitere Nutzflächen sind funktionale Räume, die auch außerhalb des Wohnraums liegen können. Als Prüfsachverständige für Vermessung im Bauwesen bieten wir Ihnen eine verlässliche und rechtssichere Flächenberechnung nach DIN 277 an. Dafür vermessen wir Ihre Flächen professionell und werten diese tabellarisch aus.
Jetzt unverbindlich Flächenermittlung nach DIN 277 anfragen

Bei galileo-ip legen wir großen Wert auf die präzise Anwendung der DIN 277, um unseren Kunden verlässliche Flächenangaben für ihre Projekte zu bieten. Unsere langjährige Erfahrung und unser Engagement ermöglichen es uns, genaue Ergebnisse gemäß der aktuellen DIN-Fassung zu liefern. Diese dienen Ihnen zur Berechnung der Grundsteuer und der Ermittlung von Mietpreisen. Außerdem sind die Flächenberechnungen für Verkaufs- und Vermietungsprozesse relevant, indem sie eine transparente und vergleichbare Datengrundlage bieten.

Häufige Fragen zur Flächenberechnung

Wann ist die DIN 277 anzuwenden?

Wann ist die DIN 277 anzuwenden?

Die DIN 277 ist dann anzuwenden, wenn Flächenberechnung im Hochbau vorgenommen werden soll. Die Norm kommt bei Bauprojekten, bei Vermietungen, beim Verkauf und bei steuerlichen Angelegenheiten zum Einsatz.
Was ist der Unterschied zwischen DIN 283 und 277?

Was ist der Unterschied zwischen DIN 283 und 277?

Die DIN 277 regelt die Ermittlung der Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau. Dabei werden unterschiedliche Kategorien der Flächen ausgewiesen. Auch wenn die DIN 283 seit 1983 keine Gültigkeit mehr hat, wird sie gelegentlich zur Ermittlung der Wohnfläche genutzt. Dabei werden Raumfunktionen und etwaige Nutzungsaspekte bei der Flächenermittlung berücksichtigt. Da die Norm DIN 283 vom Deutschen Institut für Normung zurückgezogen wurde, sollte diese jedoch nur angewandt werden, wenn die betroffenen Parteien dies vorab vereinbart haben.

Brutto Grundfläche nach DIN 277

Die Bruttogrundfläche ist eine wichtige Kennzahl für die Bewertung von Immobilien und das Flächenmanagement in der Immobilienwirtschaft. Sie ist die Summe aus den Nettoraumflächen und den Konstruktionsflächen aller Ebenen eines Gebäudes. Die Konstruktionsflächen beinhalten alle Objekte, die ausschließlich zur Konstruktion des Gebäudes dienen. Dazu zählen beispielsweise Wände, Schornsteine, Stützen und Pfeiler. Unter die Nettoraumfläche fallen alle Flächen nach Abzug der Konstruktionsflächen. Diese Flächen werden nochmals unterschieden in Nutzflächen, Technikflächen und Verkehrsflächen. 
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Berechnung der Bruttogrundfläche

Um die Bruttogrundfläche zu berechnen, vermessen wir Ihr Gebäude mit der neuesten Technologie. Dafür wenden wir situationsgerechte Methoden an, um exakte Daten effektiv zu erfassen. In einem zweiten Schritt werten wir diese Daten mit modernster Software aus, um die verschiedenen Flächen zu definieren und zu berechnen. 


Bruttogrundfläche = Konstruktionsfläche + Nettoraumfläche

Jetzt unverbindlich Flächenermittlung nach DIN 277 anfragen

Häufige Fragen zur Brutto Grundfläche

Was ist die Bruttogrundfläche nach DIN 277?

Was ist die Bruttogrundfläche nach DIN 277?

Die Bruttogrundfläche nach DIN 277 beinhaltet alle befestigten und überdachten Flächen innerhalb der äußeren Umrisse eines Gebäudes, wozu die Nettoraumflächen und die Konstruktionsflächen aller Grundrissebenen gehören. Somit zählen zur Bruttogrundfläche:
  • Gebäudegrundfläche mit allen äußeren Abmessungen des Gebäudes
  • Vollgeschoss- und Teilgeschossflächen
  • Nebenräume
  • Überdachte Flächen
  • Anbauten
  • Erschließungsflächen
  • Außen- und Innenwände
  • Pfeiler und Stützen
Ist eine Garage Nutzfläche nach DIN 277?

Ist eine Garage Nutzfläche nach DIN 277?

Eine vollständig umschlossene Garage ist nach DIN 277 eine Nutzfläche. Rampen, Fahrbahnen oder Rangierflächen zählen hingegen nicht zur Nutzfläche, sondern werden als Verkehrsfläche definiert.

Wohnflächenberechnung nach DIN 277

Durch die Berechnung der Wohnflächen anhand der DIN 277 wird festgelegt, welche Grundflächen in einem Gebäude als Mietflächen anrechenbar sind. Wohnflächen sind laut der Norm DIN 277 Teil der Nutzflächen und beinhalten alle Flächen, die einem Wohnzweck dienen. Dabei werden auch Flächen mit Schrägen sowie Balkone, Terrassen, Loggien und Kellerräume angerechnet. Heizungsräume hingegen zählen als Technikflächen und werden nicht zur Wohnfläche gerechnet. Wohnflächen mit einer Raumhöhe von weniger als einem Meter zählen laut der Norm nicht zur Wohnfläche. Beträgt die Raumhöhe einer Wohnfläche zwischen einem und zwei Metern, fließt diese Fläche zu 50 Prozent in die Berechnung ein. Ab zwei Metern Raumhöhe wird die Fläche zu 100 Prozent angerechnet. Eine weitere Methode zur Berechnung der Wohnfläche ist nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) möglich. Zur Ermittlung der Wohnfläche werden dabei die Grundflächen aller Räume, die zu einer Wohnung gehören, beachtet. Die Grundfläche wird dabei nach den Maßen zwischen den Bauteilen ermittelt. 

Wie zu erkennen ist, unterliegt die Berechnung der Wohnfläche vielen Vorschriften und Normen. Daher ist eine pauschalisierte Darstellung zur Berechnung der Wohnfläche nicht immer möglich. Durch viele bauliche Besonderheiten können unterschiedliche Normen in Einzelfällen zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.

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 Diese Bereiche zählen zur Wohnfläche

Jetzt unverbindlich Wohnflächenberechnung anfragen

Häufige Fragen zur Wohnflächenberechnung

Was zählt zur Wohnfläche nach DIN 277?
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Was zählt zur Wohnfläche nach DIN 277?

Bei der Wohnflächenberechnung nach DIN 277 zählen alle Flächen, die einem Wohnzweck dienen, zur Wohnfläche. Dazu gehören anders als bei der Wohnflächenverordnung auch Balkone und Kellerräume. Bei Dachschrägen ist die Raumhöhe darunter für die Berechnung entscheidend. Beträgt die Raumhöhe weniger als einen Meter, wird diese Fläche nicht gezählt. Bei einer Raumhöhe zwischen einem und zwei Meter wird diese Fläche zu 50 Prozent angerechnet. Alle Flächen mit einer Raumhöhe über zwei Metern werden zu 100 Prozent als Wohnfläche definiert. 
Wird der Flur zur Wohnfläche gerechnet?

Wird der Flur zur Wohnfläche gerechnet?

Der Flur zählt laut der Wohnflächenberechnung nach DIN 277 zu 100 Prozent zur Wohnfläche. 
Was gehört nicht zur Wohnfläche eines Hauses?

Was gehört nicht zur Wohnfläche eines Hauses?

Bei der Wohnflächenberechnung nach DIN 277 werden Raumabschnitte unter einem Meter Höhe nicht berücksichtigt. 

Nutzflächenberechnung nach DIN 277

Eine Nutzfläche ist eine Raumfläche, die einen bestimmten Nutzungszweck aufweist – betrieblich, privat oder öffentlich. So zählen neben Wohnflächen auch Flächen zur Büroarbeit, Produktion oder Bildung als Nutzflächen. Sie sind demnach nicht nur in Wohngebäuden zu finden, sondern auch in Betrieben, Bürogebäuden, Arztpraxen und Fabriken. Die Berechnung der Nutzflächen ist für verschiedene Anwendungsbereiche relevant. So kann damit der Energiebedarf ermittelt und die Betriebskosten abgerechnet werden. Die Angabe der Nutzflächen ist außerdem für die Grundsteuererklärung in den Bundesländern Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen erforderlich. Die Nutzflächen sind auch für Immobilienbewertung relevant. So können Nutzflächen zwar nicht zur Wohnfläche gehören, aber trotzdem eine Wertsteigerung bewirken.


Nutzfläche = bewohnbare Fläche + nicht bewohnbare Fläche – Verkehrsfläche und Funktionsfläche

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Jetzt Nutzflächen ermitteln lassen

Häufige Fragen zur Nutzflächenberechnung

Was zählt alles zur Nutzfläche nach DIN 277?

Was zählt alles zur Nutzfläche nach DIN 277?

Zu Nutzflächen nach Din 277 zählen alle Flächen, die einem funktionalen Zweck dienen und aktiv genutzt werden können. So zählen beispielsweise folgende Flächen als Nutzflächen:
  • Aufenthaltsräume
  • Arbeitsflächen wie Werkstätten oder Labore
  • Verkaufsflächen
  • Unterrichts- und Schulungsräume
  • Gesundheits- und Pflegebereiche
  • Freizeiträume wie Fitnessstudios oder Kinos
  • Versammlungs- und Konferenzräume
  • Verkehrsbereiche wie Bahnsteige oder Bushaltestellen
  • Hotels und Gastgewerbe
Ist eine Garage Nutzfläche nach DIN 277?

Ist eine Garage Nutzfläche nach DIN 277?

Eine vollständig umschlossene Garage ist nach DIN 277 eine Nutzfläche. Rampen, Fahrbahnen oder Rangierflächen zählen hingegen nicht zur Nutzfläche, sondern werden als Verkehrsfläche definiert.
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